Mit dem Konzil von Trient (1545 -1563) begann die Erneuerung der katholischen Kirche. Die katholische Kirche musste sich neu definieren und vor allem die Missstände beseitigen, die viele Gläubige veranlasste, die alte Kirche zu verlassen.

Die Beschlüsse des Trienter Konzils bewirkten zwar eine Restaurierung der katholischen Kirche, verhinderten aber gleichzeitig eine Annäherung an die Reformatoren. Dem Schriftprinzip Luthers wurde eine deutliche Absage erteilt. Ebenso hielt man an den sieben Sakramenten fest, von denen Martin Luther nur noch zwei anerkannte. Allerdings wurden die Auswüchse des Ablasshandels heftig verurteilt. Man erkannte auch die Notwendigkeit, die Ausbildung der Priester zu verbessern und den Bischöfen eine Residenz- und Visitationspflicht in ihren Bistümern aufzuerlegen. Damit sollte insbesondere der Pfründenhäufung begegnet werden. Nach Abschluss des Konzils im Jahre 1563 galt es, die Beschlüsse umzusetzen, die als Gegenreformation in die Geschichte eingingen.

In Bamberg war man nicht besonders geneigt, die Konzilsdekrete unverzüglich zu realisieren. Durch den Widerstand des Domkapitels wurden sie erst mit achtjähriger Verspätung, im Jahre 1571, zumindest veröffentlicht. Auch die Einrichtung von Priesterseminaren, die für eine bessere Ausbildung des priesterlichen Nachwuchses sorgen sollten, harrte ihrer praktischen Umsetzung. Hier behinderte das Domkapitel die guten Absichten von Weihbischof Dr. Feucht und verlangten zunächst eine sorgsam ausgearbeitete schriftliche Ordnung für das Priesterexamen, die zwar zum 12.12.1572 vorgelegt aber dann wiederum auf seine „Verbescheidung“ warten musste. Dies war offenbar auch noch nicht im Jahre 1575 geschehen, denn da erklärte man gegenüber dem Subdelegat Dr. Nicolaus Elgard, die Einrichtung eines Priesterseminars „wegen der Stiftsschulden für unausführbar.“ Ein maßgeblicher Grund für diese zögerliche Haltung, mag auch gewesen sein, dass es im Domkapitel selbst etliche Sympathisanten für die evangelische Sache gab. Erst im Jahre 1586, also 23 Jahre nach Beschlussfassung in Trient, wurde in Bamberg das eingeforderte Priesterseminar eröffnet.

So konnten dann natürlich auch in den Pfarrgemeinden keine wesentlichen Fortschritte erzielt werden. Auf lokaler Ebene war das Konkubinat eine Gewohnheit, die nur widerwillig von den Ortsgeistlichen abgelegt wurde. Georg Fehn berichtet von etlichen Fällen, in denen die Priester auf den Dörfern und in den Städten in eheähnlichen Verhältnissen mit Frauen lebten. Dies veranlasste im Jahre 1575 den päpstlichen Subdelegaten Dr. Nicolaus Elgard nach seiner Visitation im Hochstift Bamberg, dem Cardinal-Staatssekretär Como zu empfehlen, „alle Konkubinen aus dem Gebiete des Bistums zu verbannen“ oder bei Ungehorsam, diese zumindest zu exkommunizieren bzw. mit anderen Kirchenstrafen zu belegen. Die Vollmachten dazu sollten einem Legaten (päpstlichen Bevollmächtigten) übertragen werden, da der Bischof „in dieser Sache nie etwas tun“ würde! Fürstbischof war in dieser Zeit Veit II. von Würtzburg (1561 – 1577), von dem bekannt ist, dass er den Beschlüssen von Trient sehr skeptisch gegenüberstand und das er, offenbar aus wirtschaftlichen Gründen, kein Interesse daran hatte, seinen Untertanen kirchliche Vorschriften zu machen.

1584 wurden dann endlich von Fürstbischof Ernst von Mengersdorf (1583 – 1591) die entsprechenden Konzilsbeschlüsse dem Klerus verkündet: „Der Konkubinat ist verboten, es wird zur Enthaltsamkeit gemahnt“. Stein des Anstoßes war vor allem das öffentliche Auftreten der priesterlichen Liebschaften. In der bischöflichen Verordnung wird darauf ausführlich eingegangen und beklagt, dass die Konkubinen, „sich in Kleidern und täglichen Habit herausstreichen, zieren und schmücken, daß sie von ehrlichen Eheweibern nicht zu unterscheiden sind und auf Hochzeiten, Gastereien, Kindstaufen und anderen Zusammenkünften das Prae (sinnbildlich für: Hauptrolle) spielen wollen.“ Das wurde verboten und die Priester angehalten, die Konkubinen ganz zu entlassen oder zumindest sie „nicht auf den Markt gehen lassen, sondern dieselben bei sich in ihren Höfen oder Wohnungen conbinieren und behalten.“ Das Verbot zeigte offensichtlich wenig Wirkung, denn bereits 1585 musste der Bischof eingestehen, „daß trotz des Mandates die Geistlichen und ihre Konkubinen umso frecher sich benehmen.“

Der Problematik wurde man erst langsam Herr als im Jahre 1594 von Bischof Neythard von Thüngen (1591 - 1598) Pfarrvisitationen angeordnet wurden. Bischof Neythard ging kompromisslos auf konfrontationskurs mit dem Domkapitel. Ohne deren Zustimmung erließ er 1594 das umstrittene Religionsmandat, dass aufgrund der landesherrlichen Religionshoheit allen Andersgläubigen die Rückkehr zur katholischen Kirche „befahl“. Bei Nichtbeachtung drohte die Landesverweisung. 1595 begannen dann die Visitationen, um den Erfolg der administrativen Maßnahmen festzustellen. Der Arbeit der Kommissäre wurde aber offenbar wenig Respekt entgegengebracht. Kronach gehörte offenbar mit zu den „despektierlichen“ Pfarrgemeinden, denn am 18.04.1597 wurde in der Sache der Kronacher Hauptmann mit seinen 14 (!) Viertelmeistern nach Bamberg vorgeladen. Im gleichen Jahr schickte der Bischof seinen Hofprediger Dr. Adam Grenz für ein Vierteljahr als Beistand in die Pfarrgemeinde nach Kronach.

Als Johann Philipp von Gebsattel (1599 – 1609) nach dem überraschenden Tod von Bischof Neidhart als Nachfolger gewählt wurde, kam dieser Prozess ins Stocken. Mit ihm stand ab 1599 eine Person an der Spitze des Hochstiftes, die schon in seiner Funktion als Domdechant ein offenes Ohr für die Beschwerden der protestantisch orientierten fränkischen Ritterschaft hatte. Die traten immer dann an das Domkapitel heran, wenn einer ihrer Patronatsherren von den bischöflichen Kommissären in zu strenger bzw. nach ihrer Meinung in unberechtigter Weise zur Einhaltung der kirchlichen Pflichten angehalten wurde.

Mit der Wahl des Domherrn Johann Gottfried von Aschhausen (1609 – 1622) zum Nachfolger von Bischof Gebsattel, verfolgte man in Bamberg wieder eine konsequentere Umsetzung der Konzilsbeschlüsse von Trient. Nach einem Visitationsbericht von Weihbischof Dr. Förner (1610 – 1630) aus dem Jahre 1613, muss im Hochstift die kirchliche Situation nicht ermutigend gewesen sein. Aberglaube, Zauberei und Giftmischerei waren offenbar weit verbreitet, Gotteslästerungen alltäglich. Der Großteil der Bevölkerung nicht getauft und in einigen Gegenden sei seit „100 und mehr Jahren …kein Bischof oder Weihbischof in diese Orte gekommen“. Er stellte aber auch fest, dass in Orten mit kirchentreuen Geistlichen, die neue Lehre nur wenig um sich griff. Zu diesen Orten gehörte offenbar auch Kronach, denn, wie er in seinem Visitationsbericht schrieb, gehörte Kronach, neben Hollfeld und Scheßlitz zu den Gemeinden in denen zumindest „häufige Kommunionen“ stattfanden.

An den „Übelständen“ in den Pfarrgemeinden, schreibt Georg Fehn in berechtigter Weise, „trugen die Bamberger Bischöfe vergangener Zeiten schwere Schuld.“ Zu dieser Schlussfolgerung ließen ihn auch die Studien der Visitationsprotokolle kommen, aus denen er eine mangelnde Aufsicht über die Pfarrgemeinden und Pfarrgeistlichen ableiten konnte. Dazu gesellte sich die Gleichgültigkeit der Seelsorger, die nach seiner Meinung „das Eindringen der protestantischen Anschauungen“ bei den Menschen im Frankenwald begünstigte. Der ärgerliche Lebenswandel der Geistlichen soll das Übrige dazu getan haben.

Quellen:

Fehn Georg, Chronik von Kronach, Band 3,S. 86 ff., 1953
https://www.luther2017.de/de/reformation/und-kirche/spaltung/konzil-von-trient-kompromisslos-gegen-die-protestanten/, Zugriff am 07.03.2017
http://www.kathpedia.com/index.php?title=Konzil_von_Trient, Zugriff am 07.03.2017
https://de.wikipedia.org/wiki/Konzil_von_Trient, Zugriff am 07.03.2017
https://de.wikipedia.org/wiki/Martin_von_Eyb, Zufriff am 08.03.2017
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Erzbisch%C3%B6fe_und_Bisch%C3%B6fe_von_Bamberg, Zugriff am 08.03.2017
https://de.wikipedia.org/wiki/Veit_II._von_W%C3%BCrtzburg, Zugriff am 08.03.2017
H.Götz