Hexenverfolgung in Bamberger Hochstift

2012 fand in Bamberg eine umfangreiche Dokumentation und Ausstellung zur Hexenverfolgung im Hochstift Bamberg statt. Das Bayerischen Staatsarchiv und das Bambergischen Stadtarchiv stellten dazu aufschlussreiche Dokumente zur Verfügung, die das ganze Ausmaß dieser religiös initiierten Hexenjagd deutlich machten.

Titelblatt der Constitio Criminalis Bambergensis

Im Hochstift Bamberg verloren im 17. Jahrhundert aus diesem Beweggrund in einem Zeitraum von ca. 40 Jahren um die 1000 Menschen gewaltsam ihr Leben. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation wurden bis zu 25 000 Menschen als Hexen verfolgt, inhaftiert, gefoltert und hingerichtet. Europaweit waren es sogar bis zu 60 000 Menschen. Das Hochstift Bamberg betrieb dabei die Hexenverfolgung im Vergleich zu anderen Territorien besonders intensiv. Dies ist auch eine Erkenntnis aus der Aufarbeitung dieser unseligen Verquickung von Aberglauben und religiösen Fundamentalismus im Fürstbistum Bamberg.

1595 ist für das Hochstift Bamberg der erste Hexenprozess dokumentiert. In der Folgezeit fand die Hexenverfolgung nicht kontinuierlich statt, sondern verlief eher wellenartig, wobei in der Zeit von 1612/13, dann von 1616 bis 1622 und besonders stark in den Jahren 1628 bis 1630 die Scheiterhaufen brannten.

Als „Hexenbrenner“ hat sich dabei besonders Dr. Friedrich Förner hervorgetan, der ab 1612 das Amt des Weihbischofs im Hochstift Bamberg bekleidete. Er sah sich dazu berufen der Hexerei und Zauberei ein Ende zu setzen. Und dies tat er ganz legal! Galt doch Teufelspakt und Teufelsbuhlschaft, die die Hauptvorwürfe in Hexenprozessen waren, als anerkannte Straftaten. In der „Constitutio Criminalis Bambergensis“ der maßgebenden Strafrechts- und Strafprozessordnung der damaligen Zeit, befassten sich verschiedene Artikel mit der Hexerei. Der Art. 109 gibt dazu kund: „Item so jemandt den leuten durch zauberey schaden oder nachtbeyl zufuegt, soll man strafen vom leben zum todt, unnd man soll solch straff mit dem feuer thun.“ 1507 trat die „Bambergensis“ im Hochstift in Kraft und fand 1532 sogar Eingang in die „Constitutio Criminalis Carolina“, dem deutschen Reichsrecht.

Titelblatt der Constitutio Crimanalis Carolina

Die Hexenprozesse selbst waren, dies sei hier besonders betont, Angelegenheit der weltlichen Gerichtsbarkeit. Dazu wurden so genannte Hexenkommissare, in der Regel juristisch gebildete Regierungsmitglieder ernannt, die dann mit ihren Helfern(Schreiber und Henker) und oftmals nicht ohne Eigennutz ihr „Handwerk“ ausführten.

Titelblatt Malleus maleficarum

Der geistige Nährboden dafür war aber schon ein Jahrhundert vorher gelegt worden, als der Dominikanerpater Heinrich Kramer 1486/87 den so genannten „Hexenhammer“ (Malleus maleficarum) verfasste. Dieses Werk fand in der Geistlichkeit aber auch bei weltlichen Juristen große Beachtung, die nachfolgend auf dieser Grundlage die Verfolgung der Hexerei im immer stärkeren Maße forderten. Auch Weihbischof Friedrich Förster publizierte auf dieser Grundlage selbst zahlreiche Hexenpredigten, die der niederen Geistlichkeit als Vorlage und Argumentationshilfe vor Ort dienen sollten.

Die Amtshauptmannschaft Kronach konnte sich da kaum der Hexenverfolgung entziehen. Auch dies belegen die Bamberger Gerichtsakten. 1612/13 wurden in Kronach unter der Aufsicht des Visitators Friedrich Förner beispielsweise 15 Personen der Hexerei verdächtigt und angeklagt. Steinwiesen galt sogar als „Hexennest“ und eine aus Friesen/Remschlitz gebürtige Person, die der Hexerei angeklagt war, hat mit ihrem mutigen Auftritt vor dem Reichhofgericht in Regensburg mit dazu beigetragen, dass dem schändliche Tun im Hochstift Bamberg nach 1630 ein Ende gesetzt wurde.

Podcast zum Thema auf BR2

Quellen:

  • Stadtarchiv Bamberg u.a. (Hrsg): Hexenprozesse im Hochstift Bamberg, 2012
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Constitutio_Criminalis_Carolina abgerufen am 18.03.2014
  • https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Bambergische_Halsgerichtsordnung abgeru, abgerufen am 18.03.2014
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Hexenhammer, abgerufen am .20.03.2014
Hans Götz, 06.04.2014